die Kapitalertragsteuer
Kurz erklärt
Kapitalertragsteuer (Substantiv) bedeutet: (Wirtschaft) Steuer, die auf bestimmte Kapitalerträge erhoben wird. Häufige Synonyme sind Kapitalertragssteuer, Kapitalgewinnsteuer.
Bedeutung
- (Wirtschaft) Steuer, die auf bestimmte Kapitalerträge erhoben wird
Beispielsätze
- Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
- Die Kapitalertragsteuer wird nun doch erhöht.
Synonyme für Kapitalertragsteuer
KapitalertragssteuerKapitalgewinnsteuer
Deklination
| Nominativ Singular | Kapitalertragsteuer |
|---|---|
| Nominativ Plural | Kapitalertragsteuern |
| Genitiv Singular | Kapitalertragsteuer |
| Genitiv Plural | Kapitalertragsteuern |
| Dativ Singular | Kapitalertragsteuer |
| Dativ Plural | Kapitalertragsteuern |
| Akkusativ Singular | Kapitalertragsteuer |
| Akkusativ Plural | Kapitalertragsteuern |
Wortfeld
Oberbegriffe
Einkommensteuer, Quellensteuer, Steuer
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Kapitalertrag und Steuer
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Reime auf Kapitalertragsteuer
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.