die Kfz-Steuer
Kurz erklärt
Kfz-Steuer (Substantiv) bedeutet: an den Staat zu entrichtende Abgabe für das Halten oder die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Häufige Synonyme sind Kraftfahrzeugsteuer.
Bedeutung
- an den Staat zu entrichtende Abgabe für das Halten oder die Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Synonyme für Kfz-Steuer
Kraftfahrzeugsteuer
Deklination
| Nominativ Singular | Kfz-Steuer |
|---|---|
| Nominativ Plural | Kfz-Steuern |
| Genitiv Singular | Kfz-Steuer |
| Genitiv Plural | Kfz-Steuern |
| Dativ Singular | Kfz-Steuer |
| Dativ Plural | Kfz-Steuern |
| Akkusativ Singular | Kfz-Steuer |
| Akkusativ Plural | Kfz-Steuern |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus Kfz und Steuer
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