Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

die Kirchensteuer

Substantiv, feminin[ˈkɪʁçn̩ˌʃtɔɪ̯ɐ]Kir · chen · steu · erTop 15.000 · Aufbauwortschatz
Kurz erklärt

Kirchensteuer (Substantiv) bedeutet: Steuer, die in einigen Staaten (im Auftrag) von Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Charakter zur Bestreitung von Aufgaben erhoben wird. Häufige Synonyme sind Kirchenbeitrag.

Bedeutung

  1. Steuer, die in einigen Staaten (im Auftrag) von Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Charakter zur Bestreitung von Aufgaben erhoben wird

Beispielsätze

  • „Die Kirchensteuer zählt bei der Einkommenssteuerveranlagung zu den steuerfreien Beträgen.“
  • „Der Staat übt ein Aufsichtsrecht über die Erhebung der Kirchensteuer aus.“

Synonyme für Kirchensteuer

KirchenbeitragÖsterreich: Kirchenbeitrag

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Deklination

Nominativ SingularKirchensteuer
Nominativ PluralKirchensteuern
Genitiv SingularKirchensteuer
Genitiv PluralKirchensteuern
Dativ SingularKirchensteuer
Dativ PluralKirchensteuern
Akkusativ SingularKirchensteuer
Akkusativ PluralKirchensteuern

Herkunft

Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Steuer sowie dem Fugenelement -n

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.