einklagen
Kurz erklärt
einklagen (Verb) bedeutet: durch Beschwerde/Anspruchshaltung (Klagen) zu erhalten versuchen.
Bedeutung
- durch Beschwerde/Anspruchshaltung (Klagen) zu erhalten versuchen
- durch Forderung über ein Gericht (eine Klage) zusprechen lassen; auf dem Klagewege erreichen/erhalten
Beispielsätze
- Wir sollten bei unseren lieben Nachbarn Solidarität einklagen. Das ist doch das mindeste.
- Nachdem der Täter verurteilt wurde, will das Opfer jetzt eine Entschädigung einklagen.
- Meine Nichte will sich in ihren Wunschstudiengang einklagen und rechnet sich gute Chancen aus.
Gegenteil
Konjugation
| Präsens_ich | klage ein |
|---|---|
| Präsens_du | klagst ein |
| Präsens_er, sie, es | klagt ein |
| Präteritum_ich | klagte ein |
| Konjunktiv II_ich | klagte ein |
| Imperativ Singular | klag ein |
| Imperativ Singular* | klage ein |
| Imperativ Plural | klagt ein |
| Partizip II | eingeklagt |
| Hilfsverb | haben |
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.