Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

einklagen

Verb[ˈaɪ̯nˌklaːɡn̩]ein · kla · genSeltenes Wort · Rang 22.316
Kurz erklärt

einklagen (Verb) bedeutet: durch Beschwerde/Anspruchshaltung (Klagen) zu erhalten versuchen.

Bedeutung

  1. durch Beschwerde/Anspruchshaltung (Klagen) zu erhalten versuchen
  2. durch Forderung über ein Gericht (eine Klage) zusprechen lassen; auf dem Klagewege erreichen/erhalten

Beispielsätze

  • Wir sollten bei unseren lieben Nachbarn Solidarität einklagen. Das ist doch das mindeste.
  • Nachdem der Täter verurteilt wurde, will das Opfer jetzt eine Entschädigung einklagen.
  • Meine Nichte will sich in ihren Wunschstudiengang einklagen und rechnet sich gute Chancen aus.

Gegenteil

Konjugation

Präsens_ichklage ein
Präsens_duklagst ein
Präsens_er, sie, esklagt ein
Präteritum_ichklagte ein
Konjunktiv II_ichklagte ein
Imperativ Singularklag ein
Imperativ Singular*klage ein
Imperativ Pluralklagt ein
Partizip IIeingeklagt
Hilfsverbhaben

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.