bescheinigen
Kurz erklärt
bescheinigen (Verb) bedeutet: (trans.) schriftlich bestätigen. Häufige Synonyme sind bestätigen, bezeugen, attestieren.
Bedeutung
- (trans.) schriftlich bestätigen
- (trans.) etwas für richtig erklären, eine bestimmte Eigenschaft anerkennen
Beispielsätze
- Sie bescheinigte ihm den Erhalt des Pakets.
- „Kluge Kapitalanleger lassen sich nicht nur bisherige Mietverträge zur Prüfung aushändigen, sondern lassen sich auch den regelmäßigen Mieteingang bescheinigen, indem sie z.B. Einsicht in die Kontoauszüge des Vorbesitzers bekommen.“
Synonyme für bescheinigen
Konjugation
| Präsens_ich | bescheinige |
|---|---|
| Präsens_du | bescheinigst |
| Präsens_er, sie, es | bescheinigt |
| Präteritum_ich | bescheinigte |
| Partizip II | bescheinigt |
| Konjunktiv II_ich | bescheinigte |
| Imperativ Singular | bescheinig |
| Imperativ Singular* | bescheinige |
| Imperativ Plural | bescheinigt |
| Hilfsverb | haben |
Herkunft
Ableitung von Schein mit dem Präfix be- und dem Suffix -ig sowie zusätzlich nötiger Flexionsendung -en
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.