der Rundfunkbeitrag
Kurz erklärt
Rundfunkbeitrag (Substantiv) bedeutet: vom Inhaber einer Wohnung zu entrichtender Geldbetrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Häufige Synonyme sind GEZ-Gebühr, Rundfunkgebühr.
Bedeutung
- vom Inhaber einer Wohnung zu entrichtender Geldbetrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Beispielsätze
- „Die Stadt Köln zahlt vorerst keine Rundfunkbeiträge nach dem seit Anfang 2013 gültigen Modell, sondern nach der alten GEZ-Regelung.“
Synonyme für Rundfunkbeitrag
GEZ-GebührRundfunkgebühr
Deklination
| Nominativ Singular | Rundfunkbeitrag |
|---|---|
| Nominativ Plural | Rundfunkbeiträge |
| Genitiv Singular | Rundfunkbeitrages |
| Genitiv Singular* | Rundfunkbeitrags |
| Genitiv Plural | Rundfunkbeiträge |
| Dativ Singular | Rundfunkbeitrag |
| Dativ Singular* | Rundfunkbeitrage |
| Dativ Plural | Rundfunkbeiträgen |
| Akkusativ Singular | Rundfunkbeitrag |
| Akkusativ Plural | Rundfunkbeiträge |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Rundfunk und Beitrag
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.