der Fehlbetrag
Kurz erklärt
Fehlbetrag (Substantiv) bedeutet: (Rechnungswesen) Geldsumme, die bei einer Abrechnung fehlt. Häufige Synonyme sind Verlust, Minus, Nachteil.
Bedeutung
- (Rechnungswesen) Geldsumme, die bei einer Abrechnung fehlt
Beispielsätze
- „Die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) für Städtebau, Wohnen und Verkehr Brandenburg weist für 1999 einen Fehlbetrag von 34 Millionen Mark aus und wird auch im laufenden Geschäftsjahr einen Verlust erwirtschaften.“
Synonyme für Fehlbetrag
Gegenteil
Deklination
| Nominativ Singular | Fehlbetrag |
|---|---|
| Nominativ Plural | Fehlbeträge |
| Genitiv Singular | Fehlbetrages |
| Genitiv Singular* | Fehlbetrags |
| Genitiv Plural | Fehlbeträge |
| Dativ Singular | Fehlbetrag |
| Dativ Singular* | Fehlbetrage |
| Dativ Plural | Fehlbeträgen |
| Akkusativ Singular | Fehlbetrag |
| Akkusativ Plural | Fehlbeträge |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs fehlen und dem Substantiv Betrag
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.