bezichtigen
Kurz erklärt
bezichtigen (Verb) bedeutet: meist (Genitiv) jemanden einer Sache bzw. eines Verbrechens beschuldigen. Häufige Synonyme sind anklagen, beschuldigen, zeihen.
Bedeutung
- meist (Genitiv) jemanden einer Sache bzw. eines Verbrechens beschuldigen
Beispielsätze
- „Bezirk und Senatswirtschaftsverwaltung bezichtigten sich gegenseitig, die zügige Bearbeitung des Vorhabens zu verschleppen.“
- Ich lasse mich hier doch nicht des Diebstahles bezichtigen!
Synonyme für bezichtigen
Konjugation
| Präsens_ich | bezichtige |
|---|---|
| Präsens_du | bezichtigst |
| Präsens_er, sie, es | bezichtigt |
| Präteritum_ich | bezichtigte |
| Partizip II | bezichtigt |
| Konjunktiv II_ich | bezichtigte |
| Imperativ Singular | bezichtige |
| Imperativ Plural | bezichtigt |
| Hilfsverb | haben |
Redewendungen und typische Verbindungen
- jemanden eines Verbrechens bezichtigen
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.