belangen
Kurz erklärt
belangen (Verb) bedeutet: zur Rechenschaft ziehen. Häufige Synonyme sind strafen, bestrafen, ahnden.
Bedeutung
- zur Rechenschaft ziehen
- (va.), heute nur in einigen oberdeutschen Dialekten, meistens als [bəˈlaŋə]/[bˈlaŋə]/[pˈlaŋə]: mit Sehnsucht warten. Vergleiche: „es verlangt mich“
Beispielsätze
- Der libysche Übergangsrat will derweil den Schützen belangen, der Ex-Machthaber Gaddafi exekutiert haben soll.
- „Rund tausend Kunden einer kleinen, feinen Bank in Zürich müssen nun fürchten, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.“
- Alemannisch: Sie b'langet schoo fescht uf ihri pensionierieg.
- Sie kann aus lauter Freude ihre Pensionierung nicht mehr abwarten.
Synonyme für belangen
Konjugation
| Präsens_ich | belange |
|---|---|
| Präsens_du | belangst |
| Präsens_er, sie, es | belangt |
| Präteritum_ich | belangte |
| Partizip II | belangt |
| Konjunktiv II_ich | belangte |
| Imperativ Singular | belange |
| Imperativ Plural | belangt |
| Hilfsverb | haben |
Redewendungen und typische Verbindungen
- jemanden gerichtlich belangen ()
Herkunft
etymologisch: mittelhochdeutsch „b(e)langen“, althochdeutsch „belangēn“. Das Wort ist seit dem 11. Jahrhundert belegt. mittelhochdeutsch bis frühneuhochdeutsch auch: „sich sehnen nach“, (etwas) „wünschen“, in einigen oberdeutschen Dialekten noch erhalten strukturell
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.