Anwaltskosten
Kurz erklärt
Anwaltskosten (Substantiv) bedeutet: Kosten, die entstehen, wenn man bei einem Gerichtsverfahren einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt. Häufige Synonyme sind Anwaltsgebühren.
Bedeutung
- Kosten, die entstehen, wenn man bei einem Gerichtsverfahren einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt
Beispielsätze
- „Da die Abmahnung in aller Regel von einem Anwalt im Auftrag des Verletzten vorgenommen wird, entstehen durch die Abmahnung selbst Anwaltskosten.“
Synonyme für Anwaltskosten
Anwaltsgebühren
Deklination
| Nominativ Plural | Anwaltskosten |
|---|---|
| Genitiv Plural | Anwaltskosten |
| Dativ Plural | Anwaltskosten |
| Akkusativ Plural | Anwaltskosten |
Wortfeld
Oberbegriffe
Kosten
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Anwalt und Kosten mit dem Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.