Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

abmahnen

Verb[ˈapˌmaːnən]ab · mah · nenSeltenes Wort · Rang 29.672
Kurz erklärt

abmahnen (Verb) bedeutet: (gehoben) jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen. Häufige Synonyme sind rügen, ermahnen, tadeln.

Bedeutung

  1. (gehoben) jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen
  2. (Recht) jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen

Beispielsätze

  • Hätte mich damals bloß jemand von der Dummheit abgemahnt!
  • „Auch ein Arbeitnehmer, der sich sicher ist, dass sein Arbeitgeber die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt, sollte diesen zunächst abmahnen, um mögliche negative Folgen in Bezug auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Unterstützungszahlungen zu vermeiden.“

Synonyme für abmahnen

rügenermahnentadelnzurechtweisenscheltenverwarnenzusammenfaltenzurechtstutzenausschimpfenzusammenstauchenheimleuchtenrüffelnabraten

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Konjugation

Präsens_ichmahne ab
Präsens_dumahnst ab
Präsens_er, sie, esmahnt ab
Präteritum_ichmahnte ab
Partizip IIabgemahnt
Konjunktiv II_ichmahnte ab
Imperativ Singularmahn ab
Imperativ Pluralmahnt ab
Hilfsverbhaben

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Reime auf abmahnen

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.