abmahnen
Kurz erklärt
abmahnen (Verb) bedeutet: (gehoben) jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen. Häufige Synonyme sind rügen, ermahnen, tadeln.
Bedeutung
- (gehoben) jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen
- (Recht) jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen
Beispielsätze
- Hätte mich damals bloß jemand von der Dummheit abgemahnt!
- „Auch ein Arbeitnehmer, der sich sicher ist, dass sein Arbeitgeber die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt, sollte diesen zunächst abmahnen, um mögliche negative Folgen in Bezug auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Unterstützungszahlungen zu vermeiden.“
Synonyme für abmahnen
Konjugation
| Präsens_ich | mahne ab |
|---|---|
| Präsens_du | mahnst ab |
| Präsens_er, sie, es | mahnt ab |
| Präteritum_ich | mahnte ab |
| Partizip II | abgemahnt |
| Konjunktiv II_ich | mahnte ab |
| Imperativ Singular | mahn ab |
| Imperativ Plural | mahnt ab |
| Hilfsverb | haben |
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.