Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

vorbestraft

Adjektiv[ˈfoːɐ̯bəˌʃtʁaːft]vor · be · straftTop 15.000 · Aufbauwortschatz
Kurz erklärt

vorbestraft (Adjektiv) bedeutet: früher bereits gerichtlich verurteilt seiend. Häufige Synonyme sind aktenkundig, polizeibekannt, gerichtsbekannt.

Bedeutung

  1. früher bereits gerichtlich verurteilt seiend

Beispielsätze

  • Der Angeklagte ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft.
  • Für die vorbestrafte Verdächtige wurde Haftbefehl beantragt.

Synonyme für vorbestraft

aktenkundigpolizeibekanntgerichtsbekanntgerichtsnotorisch

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Steigerung

Positivvorbestraft

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Herkunft

Derivation (Ableitung) zum Adjektiv bestraft mit dem Präfix vor-

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.