der Vertragspartner
Kurz erklärt
Vertragspartner (Substantiv) bedeutet: gegenseitige Verpflichtungen eingehende (natürliche oder juristische) Person. Häufige Synonyme sind Handelspartner.
Bedeutung
- gegenseitige Verpflichtungen eingehende (natürliche oder juristische) Person
Beispielsätze
- „Nach ständiger Rechtsprechung ist der als Vertragserrichter mehrerer Vertragspartner einschreitende Rechtsanwalt allen Vertragspartnern gegenüber zur sorgfältigen Wahrung ihrer Interessen verpflichtet.“
- „Wieland ist Professor an der Universität Erfurt, berufen vom Kurfürsten von Mainz, und der ist eben nicht nur Vertragspartner, sondern Landesherr, und Wieland ist nicht nur sein Angestellter, sondern sein Untertan.“
Synonyme für Vertragspartner
Deklination
| Nominativ Singular | Vertragspartner |
|---|---|
| Nominativ Plural | Vertragspartner |
| Genitiv Singular | Vertragspartners |
| Genitiv Plural | Vertragspartner |
| Dativ Singular | Vertragspartner |
| Dativ Plural | Vertragspartnern |
| Akkusativ Singular | Vertragspartner |
| Akkusativ Plural | Vertragspartner |
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Vertrag und Partner mit dem Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.