die Treuhand
Kurz erklärt
Treuhand (Substantiv) bedeutet: () Anstalt/Gesellschaft/Organisation, die für jemand anderen in Treuhandschaft agiert. Häufige Synonyme sind Treuhandanstalt.
Bedeutung
- () Anstalt/Gesellschaft/Organisation, die für jemand anderen in Treuhandschaft agiert
- () Bundesbehörde, die mit Privatisierungen in der ehemaligen DDR beauftragt war
- (Rechtssprache, Rechtsverhältnis) Form einer Wahrnehmung Rechte anderer
Beispielsätze
- „Die Treuhand kann als Sicherungstreuhand Ansprüche des Treuhänders gegen den Treugeber sichern oder als Verwaltungstreuhand bloße Verwaltungszwecke haben.“
- Das Treuhandgesetz von 1990 war die Grundlage für die Arbeit der Treuhand.
- Bei der Treuhandschaft geht das Recht über eine Sache zu verfügen, zum Beispiel über ein Vermögen, von einem Treugeber auf einen Treuhänder über.
Synonyme für Treuhand
Deklination
| Nominativ Singular | Treuhand |
|---|---|
| Genitiv Singular | Treuhand |
| Dativ Singular | Treuhand |
| Akkusativ Singular | Treuhand |
Wortfeld
Oberbegriffe
Kapitalgesellschaft, PersonengesellschaftBundesbehördeVerfügungsrecht
Unterbegriffe
Sicherungstreuhand, Verwaltungstreuhand
Herkunft
Determinativkompositum aus dem Adjektiv treu und dem Substantiv Hand
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.