die Tochtergesellschaft
Kurz erklärt
Tochtergesellschaft (Substantiv) bedeutet: (Wirtschaft) rechtlich eigenständiges, aber wirtschaftlich unselbstständiges Unternehmen, das von der Hauptgesellschaft (kurz auch: Muttergesellschaft) geführt wird. Häufige Synonyme sind Tochter, Tochterunternehmen, Tochterfirma.
Bedeutung
- (Wirtschaft) rechtlich eigenständiges, aber wirtschaftlich unselbstständiges Unternehmen, das von der Hauptgesellschaft (kurz auch: Muttergesellschaft) geführt wird
Beispielsätze
- Die Tochtergesellschaft in Madrid hat vergangenes Jahr deutlich mehr Gewinn erzielt als ein Jahr zuvor.
- „Hochrangige Bahn-Insider sprechen laut dem Bericht von einem »IT-Chaos«, das sich durch alle Tochtergesellschaften ziehe.“
Synonyme für Tochtergesellschaft
TochterTochterunternehmenTochterfirmaUnternehmenstochterTochterfirma, Tochterunternehmen, Tochter, Untergesellschaft
Gegenteil
Muttergesellschaft, Mutterunternehmen
Deklination
| Nominativ Singular | Tochtergesellschaft |
|---|---|
| Nominativ Plural | Tochtergesellschaften |
| Genitiv Singular | Tochtergesellschaft |
| Genitiv Plural | Tochtergesellschaften |
| Dativ Singular | Tochtergesellschaft |
| Dativ Plural | Tochtergesellschaften |
| Akkusativ Singular | Tochtergesellschaft |
| Akkusativ Plural | Tochtergesellschaften |
Wortfeld
Oberbegriffe
Gesellschaft, Firma
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Tochter und Gesellschaft
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Reime auf Tochtergesellschaft
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.