die Staatsgewalt
Kurz erklärt
Staatsgewalt (Substantiv) bedeutet: Möglichkeit zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben/Rechte. Häufige Synonyme sind Regierung, Administration, Staatsmacht.
Bedeutung
- Möglichkeit zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben/Rechte
- Institution, die mit [1] beauftragt ist
Beispielsätze
- „Es gab weder eine Staatsgewalt noch ein Staatsgebiet noch ein Staatsvolk in der völkerrechtlich und staatsrechtlich gebotenen Eindeutigkeit der Definition.“
Synonyme für Staatsgewalt
Deklination
| Nominativ Singular | Staatsgewalt |
|---|---|
| Nominativ Plural | Staatsgewalten |
| Genitiv Singular | Staatsgewalt |
| Genitiv Plural | Staatsgewalten |
| Dativ Singular | Staatsgewalt |
| Dativ Plural | Staatsgewalten |
| Akkusativ Singular | Staatsgewalt |
| Akkusativ Plural | Staatsgewalten |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Gewalt dem Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.