Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

der Waffenschein

Substantiv, maskulin[ˈvafn̩ˌʃaɪ̯n]Waf · fen · scheinSeltenes Wort · Rang 21.298
Kurz erklärt

Waffenschein (Substantiv) bedeutet: (Deutschland) amtliches Dokument, das zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt. Häufige Synonyme sind Waffenpass, Waffentragbewilligung.

Bedeutung

  1. (Deutschland) amtliches Dokument, das zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt

Beispielsätze

  • „Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht aber zum Besitz.“

Synonyme für Waffenschein

WaffenpassWaffentragbewilligungÖsterreich: Waffenpass

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Deklination

Nominativ SingularWaffenschein
Nominativ PluralWaffenscheine
Genitiv SingularWaffenscheines
Genitiv Singular*Waffenscheins
Genitiv PluralWaffenscheine
Dativ SingularWaffenschein
Dativ Singular*Waffenscheine
Dativ PluralWaffenscheinen
Akkusativ SingularWaffenschein
Akkusativ PluralWaffenscheine

Wortfeld

Oberbegriffe

Herkunft

Determinativkompositum aus den Substantiven Waffe und Schein sowie dem Fugenelement -n

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Reime auf Waffenschein

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.