der Vormund
Vormund (Substantiv) bedeutet: deutsches Familienrecht: natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und die damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels fungiert. Häufige Synonyme sind Vertreter, Verwalter, Hüter.
Bedeutung
- deutsches Familienrecht: natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und die damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels fungiert
Beispielsätze
- Das Gericht bestellte den Lebensgefährten der Mutter zum Vormund der 3-Jährigen.
- „Mehrere Vormünder führen die Vormundschaft gemeinschaftlich.“
- „Vormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin pauschal bezahlt werden, unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden.“
- „Vor allem mußte Madame d'Urfé ein rechtskräftiges Testament machen, in dem das Kind, dessen Vormund ich bis zu seinem dreizehnten Lebensjahr sein sollte, zum Universalerbe eingesetzt wurde.“
- „Will Vesper kümmert sich um den Nachlass, berät die Witwe Rose Rimpau in Geschäftsdingen, wird Vormund ihrer zwei Kinder, und ehe allzu viel Zeit vergeht, ist Rose Rimpau von ihm schwanger.“
Synonyme für Vormund
Gegenteil
Deklination
| Nominativ Singular | Vormund |
|---|---|
| Nominativ Plural 1 | Vormunde |
| Nominativ Plural 2 | Vormünder |
| Genitiv Singular | Vormunds |
| Genitiv Singular* | Vormundes |
| Genitiv Plural 1 | Vormunde |
| Genitiv Plural 2 | Vormünder |
| Dativ Singular | Vormund |
| Dativ Plural 1 | Vormunden |
| Dativ Plural 2 | Vormündern |
| Akkusativ Singular | Vormund |
| Akkusativ Plural 1 | Vormunde |
| Akkusativ Plural 2 | Vormünder |
Wortfeld
Unterbegriffe
Redewendungen und typische Verbindungen
- einen Vormund bestellen/berufen
Herkunft
Vormund geht auf das althochdeutsche foramunto ‚Rechtsvertreter, Rechtsbeistand‘ zurück. Im Mittelhochdeutschen dann existierten die Formen vormunde, vormünde, vormunt und vürmunt. Das Mittelniederdeutsche kannte vȫrmünde und vȫrmunt. Im Mittelniederländischen wurde vōremunde benutzt. All diese Wörter setzen sich aus dem Wort vor beziehungsweise seinen Vorformen und einem zur Zeit des Neuhochdeutschen als Grundwort (Simplex) verschwundenen Substantiv zusammen, das auf das althochdeutsche feminine munt ‚Schutz, Hand‘ zurückgeht und in eine Reihe weiterer Sprachen (etwa dem Altsächsischen, dem Altenglischen oder dem Altnordischen) Eingang gefunden hat. Daraus folgt, dass Vormund in diesen Staaten im Zusammenhang mit Sachverhalten aus der Zeit nach 1984 beziehungsweise 1992 nur noch den gesetzlichen Vertreter minderjähriger Personen bezeichnet.
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Reime auf Vormund
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