Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

der Vormund

Substantiv, maskulin[ˈfoːɐ̯ˌmʊnt]Vor · mundTop 15.000 · Aufbauwortschatz
Kurz erklärt

Vormund (Substantiv) bedeutet: deutsches Familienrecht: natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und die damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels fungiert. Häufige Synonyme sind Vertreter, Verwalter, Hüter.

Bedeutung

  1. deutsches Familienrecht: natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und die damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels fungiert

Beispielsätze

  • Das Gericht bestellte den Lebensgefährten der Mutter zum Vormund der 3-Jährigen.
  • „Mehrere Vormünder führen die Vormundschaft gemeinschaftlich.“
  • „Vormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin pauschal bezahlt werden, unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden.“
  • „Vor allem mußte Madame d'Urfé ein rechtskräftiges Testament machen, in dem das Kind, dessen Vormund ich bis zu seinem dreizehnten Lebensjahr sein sollte, zum Universalerbe eingesetzt wurde.“
  • „Will Vesper kümmert sich um den Nachlass, berät die Witwe Rose Rimpau in Geschäftsdingen, wird Vormund ihrer zwei Kinder, und ehe allzu viel Zeit vergeht, ist Rose Rimpau von ihm schwanger.“

Synonyme für Vormund

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Gegenteil

Deklination

Nominativ SingularVormund
Nominativ Plural 1Vormunde
Nominativ Plural 2Vormünder
Genitiv SingularVormunds
Genitiv Singular*Vormundes
Genitiv Plural 1Vormunde
Genitiv Plural 2Vormünder
Dativ SingularVormund
Dativ Plural 1Vormunden
Dativ Plural 2Vormündern
Akkusativ SingularVormund
Akkusativ Plural 1Vormunde
Akkusativ Plural 2Vormünder

Wortfeld

Unterbegriffe

Amtsvormund, Einzelvormund, Vereinsvormund

Redewendungen und typische Verbindungen

  • einen Vormund bestellen/berufen

Herkunft

Vormund geht auf das althochdeutsche foramunto ‚Rechtsvertreter, Rechtsbeistand‘ zurück. Im Mittelhochdeutschen dann existierten die Formen vormunde, vormünde, vormunt und vürmunt. Das Mittelniederdeutsche kannte vȫrmünde und vȫrmunt. Im Mittelniederländischen wurde vōremunde benutzt. All diese Wörter setzen sich aus dem Wort vor beziehungsweise seinen Vorformen und einem zur Zeit des Neuhochdeutschen als Grundwort (Simplex) verschwundenen Substantiv zusammen, das auf das althochdeutsche feminine munt ‚Schutz, Hand‘ zurückgeht und in eine Reihe weiterer Sprachen (etwa dem Altsächsischen, dem Altenglischen oder dem Altnordischen) Eingang gefunden hat. Daraus folgt, dass Vormund in diesen Staaten im Zusammenhang mit Sachverhalten aus der Zeit nach 1984 beziehungsweise 1992 nur noch den gesetzlichen Vertreter minderjähriger Personen bezeichnet.

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.