der Rechtsmediziner
Kurz erklärt
Rechtsmediziner (Substantiv) bedeutet: (Recht, Medizin) spezialisierter Arzt, Facharzt im Bereich der Rechtsmedizin. Häufige Synonyme sind Gerichtsmediziner, Forensiker.
Bedeutung
- (Recht, Medizin) spezialisierter Arzt, Facharzt im Bereich der Rechtsmedizin
Beispielsätze
- „Seit es Serien wie ‚CSI‘ gibt, müssen sich die Rechtsmediziner an den Universitäten über fehlenden Nachwuchs keine Sorgen mehr machen. Vor allem Frauen entscheiden sich für diesen Studiengang.“
- „Außer dem Bericht des Rechtsmediziners hatten sie nichts in den Händen, und im Prinzip gab es auch noch keine Verdächtigen.“
Synonyme für Rechtsmediziner
Deklination
| Nominativ Singular | Rechtsmediziner |
|---|---|
| Nominativ Plural | Rechtsmediziner |
| Genitiv Singular | Rechtsmediziners |
| Genitiv Plural | Rechtsmediziner |
| Dativ Singular | Rechtsmediziner |
| Dativ Plural | Rechtsmedizinern |
| Akkusativ Singular | Rechtsmediziner |
| Akkusativ Plural | Rechtsmediziner |
Wortfeld
Oberbegriffe
Mediziner; Arzt
Herkunft
Derivation (Ableitung) zum Substantiv Rechtsmedizin mit dem Derivatem -er oder Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Mediziner mit dem Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.