Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

rechtskräftig

Adjektiv[ˈʁɛçt͡sˌkʁɛftɪç]rechts · kräf · tigTop 15.000 · Aufbauwortschatz
Kurz erklärt

rechtskräftig (Adjektiv) bedeutet: (Rechtssprache) rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar. Häufige Synonyme sind valide, rechtsgültig, rechtswirksam.

Bedeutung

  1. (Rechtssprache) rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar

Beispielsätze

  • Am Ende der Verhandlung sagte die Richterin, das Urteil sei rechtskräftig und eine Revision nicht mehr zulässig.
  • Paul und Angelika wurden am zwanzigsten Januar rechtskräftig geschieden.
  • Franz Müller ist ein rechtskräftig verurteilter Straftäter.

Synonyme für rechtskräftig

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Steigerung

Positivrechtskräftig
Komparativ-
Superlativ-

Redewendungen und typische Verbindungen

  • mit Substantiv: rechtskräftiges Urteil ()

Herkunft

Ableitung von Rechtskraft mit dem Ableitungsmorphem -ig plus Umlaut

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.