rechtskräftig
Kurz erklärt
rechtskräftig (Adjektiv) bedeutet: (Rechtssprache) rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar. Häufige Synonyme sind valide, rechtsgültig, rechtswirksam.
Bedeutung
- (Rechtssprache) rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar
Beispielsätze
- Am Ende der Verhandlung sagte die Richterin, das Urteil sei rechtskräftig und eine Revision nicht mehr zulässig.
- Paul und Angelika wurden am zwanzigsten Januar rechtskräftig geschieden.
- Franz Müller ist ein rechtskräftig verurteilter Straftäter.
Synonyme für rechtskräftig
Steigerung
| Positiv | rechtskräftig |
|---|---|
| Komparativ | - |
| Superlativ | - |
Redewendungen und typische Verbindungen
- mit Substantiv: rechtskräftiges Urteil ()
Herkunft
Ableitung von Rechtskraft mit dem Ableitungsmorphem -ig plus Umlaut
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.