Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

das Privatrecht

Substantiv, neutrum[pʁiˈvaːtˌʁɛçt]Pri · vat · rechtSeltenes Wort · Rang 17.418
Kurz erklärt

Privatrecht (Substantiv) bedeutet: Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern (allgemeiner: zwischen Rechtssubjekten des Privatrechts) gelten. Häufige Synonyme sind Zivilrecht.

Bedeutung

  1. Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern (allgemeiner: zwischen Rechtssubjekten des Privatrechts) gelten
  2. einem Einzelnen zustehendes Recht

Beispielsätze

  • „Die kontinental-europäische Rechtslehre pflegt alles Recht in öffentliches Recht und Privatrecht einzuteilen. Unter öffentlichem Recht versteht sie alles Recht, das die Verhältnisse der Rechtsgemeinschaften … als Träger einer hoheitlichen Gewalt regelt, der der einzelne untergeordnet ist. Das Privatrecht dagegen regelt die Rechtsverhältnisse, in denen sich die einzelnen Personen auf gleicher Ebene gegenüberstehen, also ohne Hoheitsgewalt des einen über den anderen.“
  • „Das Privatrecht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der einzelnen zueinander auf der Grundlage ihrer Gleichberechtigung und Selbstbestimmung (‚Privatautonomie‘) regelt.“
  • Er bat seinem Chef darum, seine Privatrechte nicht zu verletzen.

Synonyme für Privatrecht

Zivilrechtprivates Recht

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Gegenteil

Öffentliches Recht

Deklination

Nominativ SingularPrivatrecht
Nominativ PluralPrivatrechte
Genitiv SingularPrivatrechtes
Genitiv Singular*Privatrechts
Genitiv PluralPrivatrechte
Dativ SingularPrivatrecht
Dativ PluralPrivatrechten
Akkusativ SingularPrivatrecht
Akkusativ PluralPrivatrechte

Wortfeld

Oberbegriffe

Recht

Unterbegriffe

Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht / Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Herkunft

Entlehnung aus dem lateinischen ius privatum (Recht des einzelnen und seiner Familie) im Gegensatz zum ius publicum (Recht des Staates); dem Staatsverband (res publica, civitas) wurde der Hausverband (familia) gegenübergestellt: publicum ius est quod statum rei Romanae spectat, privatum quod ad singulorum utilitatem (Ulpian, D. 1, 1, 1, 2 = Inst. 1, 1, 4).

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.