das Privatrecht
Auf einen Blick
Privatrecht spricht man [pʁiˈvaːtˌʁɛçt], getrennt Pri-vat-recht. Drück auf Anhören, stell das Tempo ein und sprich nach.
Privatrecht
[pʁiˈvaːtˌʁɛçt]
Silbe für Silbe
Tipp: Klick auf eine Silbe, um nur diesen Teil zu hören. Die betonte Silbe erkennst du in der Lautschrift am Zeichen ˈ davor.
Im Satz hören
- „Die kontinental-europäische Rechtslehre pflegt alles Recht in öffentliches Recht und Privatrecht einzuteilen. Unter öffentlichem Recht versteht sie alles Recht, das die Verhältnisse der Rechtsgemeinschaften … als Träger einer hoheitlichen Gewalt regelt, der der einzelne untergeordnet ist. Das Privatrecht dagegen regelt die Rechtsverhältnisse, in denen sich die einzelnen Personen auf gleicher Ebene gegenüberstehen, also ohne Hoheitsgewalt des einen über den anderen.“
- „Das Privatrecht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der einzelnen zueinander auf der Grundlage ihrer Gleichberechtigung und Selbstbestimmung (‚Privatautonomie‘) regelt.“
- Er bat seinem Chef darum, seine Privatrechte nicht zu verletzen.
Lautschrift lesen
| Zeichen | Klang | Beispiel |
|---|---|---|
| ˈ | Betonung folgt | [ˈhaʊ̯s] Haus |
| ː | langer Vokal | [ʃtaːt] Staat |
| ʃ | sch | [ʃuː] Schuh |
| ç | ich-Laut | [ɪç] ich |
| x | ach-Laut | [bax] Bach |
| ŋ | ng | [lʊŋ] lang |
| ə | Schwa, unbetontes e | [ˈbɪtə] bitte |
| ʁ | Zäpfchen-r | [ʁoːt] rot |
Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.