Aussprache, Lautschrift und Silben

das Privatrecht

Substantiv, neutrum[pʁiˈvaːtˌʁɛçt]Pri · vat · rechtSeltenes Wort · Rang 17.418
Auf einen Blick

Privatrecht spricht man [pʁiˈvaːtˌʁɛçt], getrennt Pri-vat-recht. Drück auf Anhören, stell das Tempo ein und sprich nach.

Privatrecht
[pʁiˈvaːtˌʁɛçt]

Silbe für Silbe

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Im Satz hören

  • „Die kontinental-europäische Rechtslehre pflegt alles Recht in öffentliches Recht und Privatrecht einzuteilen. Unter öffentlichem Recht versteht sie alles Recht, das die Verhältnisse der Rechtsgemeinschaften … als Träger einer hoheitlichen Gewalt regelt, der der einzelne untergeordnet ist. Das Privatrecht dagegen regelt die Rechtsverhältnisse, in denen sich die einzelnen Personen auf gleicher Ebene gegenüberstehen, also ohne Hoheitsgewalt des einen über den anderen.“
  • „Das Privatrecht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der einzelnen zueinander auf der Grundlage ihrer Gleichberechtigung und Selbstbestimmung (‚Privatautonomie‘) regelt.“
  • Er bat seinem Chef darum, seine Privatrechte nicht zu verletzen.

Lautschrift lesen

ZeichenKlangBeispiel
ˈBetonung folgt[ˈhaʊ̯s] Haus
ːlanger Vokal[ʃtaːt] Staat
ʃsch[ʃuː] Schuh
çich-Laut[ɪç] ich
xach-Laut[bax] Bach
ŋng[lʊŋ] lang
əSchwa, unbetontes e[ˈbɪtə] bitte
ʁZäpfchen-r[ʁoːt] rot
Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.