die Pfändung
Kurz erklärt
Pfändung (Substantiv) bedeutet: (Rechtssprache) Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Häufige Synonyme sind Exekution, Beschlagnahme, Requisition.
Bedeutung
- (Rechtssprache) Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung
Beispielsätze
- Die Pfändung des Autos wird nächste Woche stattfinden.
Synonyme für Pfändung
Deklination
| Nominativ Singular | Pfändung |
|---|---|
| Nominativ Plural | Pfändungen |
| Genitiv Singular | Pfändung |
| Genitiv Plural | Pfändungen |
| Dativ Singular | Pfändung |
| Dativ Plural | Pfändungen |
| Akkusativ Singular | Pfändung |
| Akkusativ Plural | Pfändungen |
Wortfeld
Oberbegriffe
Vollstreckungstitel, Vollstreckungsanordnung, Zwangsvollstreckung, Zivilprozessordnung
Unterbegriffe
Taschenpfändung
Herkunft
Ableitung zum Stamm des Verbs pfänden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.