Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

die Pfändung

Substantiv, feminin[ˈp͡fɛndʊŋ]Pfän · dungSeltenes Wort · Rang 21.095
Kurz erklärt

Pfändung (Substantiv) bedeutet: (Rechtssprache) Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Häufige Synonyme sind Exekution, Beschlagnahme, Requisition.

Bedeutung

  1. (Rechtssprache) Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung

Beispielsätze

  • Die Pfändung des Autos wird nächste Woche stattfinden.

Synonyme für Pfändung

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Deklination

Nominativ SingularPfändung
Nominativ PluralPfändungen
Genitiv SingularPfändung
Genitiv PluralPfändungen
Dativ SingularPfändung
Dativ PluralPfändungen
Akkusativ SingularPfändung
Akkusativ PluralPfändungen

Wortfeld

Oberbegriffe

Vollstreckungstitel, Vollstreckungsanordnung, Zwangsvollstreckung, Zivilprozessordnung

Unterbegriffe

Taschenpfändung

Herkunft

Ableitung zum Stamm des Verbs pfänden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

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Reime auf Pfändung

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.