die Pacht
Kurz erklärt
Pacht (Substantiv) bedeutet: das vertraglich vereinbarte Überlassen einer Sache zur Nutzung und zum Gebrauch gegen Geld. Häufige Synonyme sind Miete, Mietzins.
Bedeutung
- das vertraglich vereinbarte Überlassen einer Sache zur Nutzung und zum Gebrauch gegen Geld
Beispielsätze
- Wir nutzen das Land zur Pacht.
Synonyme für Pacht
Deklination
| Nominativ Singular | Pacht |
|---|---|
| Nominativ Plural | Pachten |
| Genitiv Singular | Pacht |
| Genitiv Plural | Pachten |
| Dativ Singular | Pacht |
| Dativ Plural | Pachten |
| Akkusativ Singular | Pacht |
| Akkusativ Plural | Pachten |
Wortfeld
Unterbegriffe
Erbpacht, Landpacht
Herkunft
westmitteldeutsche Form von mittelhochdeutsch pfaht(e) f., pfaht m. ,Vertrag; vertraglich festgelegte Zinsen; Abgabe von einem Zinsgut‘, früh entlehnt aus spätlateinisch pacta, Plural von pāctum ,Vertrag, Einigung, Abkommen‘
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.