die Legislative
Kurz erklärt
Legislative (Substantiv) bedeutet: gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Häufige Synonyme sind Gesetzgeber, Gesetzgebung, Legislatur.
Bedeutung
- gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
Beispielsätze
- In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.
Synonyme für Legislative
GesetzgeberGesetzgebungLegislaturLegislationGesetzgebungsgewalt, Gesetzgeber, Gesetzgebung, gesetzgebende Gewalt
Gegenteil
Exekutive, Judikative
Deklination
| Nominativ Singular | Legislative |
|---|---|
| Nominativ Plural | Legislativen |
| Genitiv Singular | Legislative |
| Genitiv Plural | Legislativen |
| Dativ Singular | Legislative |
| Dativ Plural | Legislativen |
| Akkusativ Singular | Legislative |
| Akkusativ Plural | Legislativen |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
vom lateinischen lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen
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