der Kampfrichter
Kurz erklärt
Kampfrichter (Substantiv) bedeutet: Person, die bei einem sportlichen Wettkampf über die Einhaltung der Regeln wacht; Mitglied eines Kampfgerichts. Häufige Synonyme sind Ringrichter.
Bedeutung
- Person, die bei einem sportlichen Wettkampf über die Einhaltung der Regeln wacht; Mitglied eines Kampfgerichts
Beispielsätze
- „Außerdem muss der Geher das vordere Bein vom Aufsetzen auf den Boden bis zum Erreichen der senkrechten Stellung gestreckt halten. Diese Vorschriften werden von Kampfrichtern während des Wettkampfes überwacht.“
- „Beim Fechten gibt es drei Sanktionsmaßnahmen, welche vom Kampfrichter (international wird das durch einen Obmann durchgeführt) gegen einen Fechter mittels farbiger Signalkarten ausgesprochen werden, wenn dieser gegen eine Regel verstoßen hat.“
Synonyme für Kampfrichter
Deklination
| Nominativ Singular | Kampfrichter |
|---|---|
| Nominativ Plural | Kampfrichter |
| Genitiv Singular | Kampfrichters |
| Genitiv Plural | Kampfrichter |
| Dativ Singular | Kampfrichter |
| Dativ Plural | Kampfrichtern |
| Akkusativ Singular | Kampfrichter |
| Akkusativ Plural | Kampfrichter |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus Kampf und Richter
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.