die Gesellschafterin
Kurz erklärt
Gesellschafterin (Substantiv) bedeutet: weibliche Person, die einer anderen Gesellschaft leistet. Häufige Synonyme sind Gesellschaftsdame.
Bedeutung
- weibliche Person, die einer anderen Gesellschaft leistet
- (Wirtschaft) Eigentümerin oder Miteigentümerin einer Gesellschaft[2]
Beispielsätze
- „Pierre erinnerte sich, dass die Prinzessin immer Gesellschafterinnen um sich gehabt hatte, wusste aber nicht, wer und von welcher Art diese Gesellschafterinnen gewesen waren, und konnte sich dessen auch nicht erinnern.“
- „Ich schrieb ihr daher über diesen Punkt abermals und erklärte ihr, warum sie sich damit begnügen müsse, die junge Dame als Gräfin zu behandeln, und schloß mit der Ankündigung, daß wir mit der Gesellschafterin der jungen Lascaris am Montag der Karwoche bei ihr ankommen würden.“
Synonyme für Gesellschafterin
Gesellschaftsdame
Deklination
| Nominativ Singular | Gesellschafterin |
|---|---|
| Nominativ Plural | Gesellschafterinnen |
| Genitiv Singular | Gesellschafterin |
| Genitiv Plural | Gesellschafterinnen |
| Dativ Singular | Gesellschafterin |
| Dativ Plural | Gesellschafterinnen |
| Akkusativ Singular | Gesellschafterin |
| Akkusativ Plural | Gesellschafterinnen |
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.