der Gesellschafter
Kurz erklärt
Gesellschafter (Substantiv) bedeutet: (Wirtschaft) Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer einer Gesellschaft (eines Unternehmens). Häufige Synonyme sind Teilnehmer, Partner, Teilhaber.
Bedeutung
- (Wirtschaft) Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer einer Gesellschaft (eines Unternehmens)
- Person, die in der Gesellschaft gut ankommt und sich gut in Gesellschaft verhält und meistens als angenehmer und unterhaltsamer Gesprächspartner geschätzt wird
- (verhüllend) Mann, der sich (gegen Bezahlung) als Liebhaber oder Begleiter einer Frau anbietet
Beispielsätze
- „Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt, besitzt somit die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.“
- „Ein gesprächiger Gesellschafter war er nicht.“
Synonyme für Gesellschafter
Deklination
| Nominativ Singular | Gesellschafter |
|---|---|
| Nominativ Plural | Gesellschafter |
| Genitiv Singular | Gesellschafters |
| Genitiv Plural | Gesellschafter |
| Dativ Singular | Gesellschafter |
| Dativ Plural | Gesellschaftern |
| Akkusativ Singular | Gesellschafter |
| Akkusativ Plural | Gesellschafter |
Wortfeld
Unterbegriffe
Hauptgesellschafter, Mehrheitsgesellschafter, Minderheitsgesellschafter, stiller Gesellschafter
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.