der Fraktionszwang
Kurz erklärt
Fraktionszwang (Substantiv) bedeutet: Politik: Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung. Häufige Synonyme sind Fraktionsdisziplin, Klubzwang, Fraktionssolidarität.
Bedeutung
- Politik: Verpflichtung für die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten, ausgeübt von der Fraktionsführung
Beispielsätze
- In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Grundgesetz die Ausübung von Fraktionszwang auf einen Abgeordneten, da dies dem freien Mandat widerspricht.
Synonyme für Fraktionszwang
FraktionsdisziplinKlubzwangFraktionssolidaritätKlubdisziplin
Deklination
| Nominativ Singular | Fraktionszwang |
|---|---|
| Genitiv Singular | Fraktionszwangs |
| Genitiv Singular* | Fraktionszwanges |
| Dativ Singular | Fraktionszwang |
| Dativ Singular* | Fraktionszwange |
| Akkusativ Singular | Fraktionszwang |
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Reime auf Fraktionszwang
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.