die Fälligkeit
Kurz erklärt
Fälligkeit (Substantiv) bedeutet: das Fälligsein. Häufige Synonyme sind Ziel, Zahlungsziel, Fälligkeitstag.
Bedeutung
- das Fälligsein
- juristisch: Zeitpunkt, von dem ab ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann und der Schuldner ihn erfüllen muss
Beispielsätze
- Leistet der Schuldner bei Fälligkeit einer Leistung nicht auf diese, kann er in Verzug geraten.
Synonyme für Fälligkeit
Deklination
| Nominativ Singular | Fälligkeit |
|---|---|
| Nominativ Plural | Fälligkeiten |
| Genitiv Singular | Fälligkeit |
| Genitiv Plural | Fälligkeiten |
| Dativ Singular | Fälligkeit |
| Dativ Plural | Fälligkeiten |
| Akkusativ Singular | Fälligkeit |
| Akkusativ Plural | Fälligkeiten |
Wortfeld
Oberbegriffe
Unterbegriffe
Hauptfälligkeit
Herkunft
Ableitung des Substantivs vom Adjektiv fällig mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.