die Billigung
Kurz erklärt
Billigung (Substantiv) bedeutet: (Plural selten) zustimmende Haltung gegenüber einem Verhalten; Einverständnis. Häufige Synonyme sind Recht, Okay, Zustimmung.
Bedeutung
- (Plural selten) zustimmende Haltung gegenüber einem Verhalten; Einverständnis
Beispielsätze
- „Nur wenige Stunden nach Billigung des Brexit-Entwurfs haben mehrere Rücktritte die Regierung in London in eine Krise gestürzt.“
- „Lange Zeit galt die Billigung des deutschen Zwangsexodus als letzter Sündenfall des Westens.“
Synonyme für Billigung
Deklination
| Nominativ Singular | Billigung |
|---|---|
| Nominativ Plural | Billigungen |
| Genitiv Singular | Billigung |
| Genitiv Plural | Billigungen |
| Dativ Singular | Billigung |
| Dativ Plural | Billigungen |
| Akkusativ Singular | Billigung |
| Akkusativ Plural | Billigungen |
Redewendungen und typische Verbindungen
- mit Billigung, stillschweigende Billigung
Herkunft
Ableitung vom Stamm des Verbs billigen mit dem Derivatem (Suffix) -ung
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.