die Einwilligung
Kurz erklärt
Einwilligung (Substantiv) bedeutet: die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage). Häufige Synonyme sind Recht, Okay, Zustimmung.
Bedeutung
- die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
- deutsches Bürgerliches Recht: vorherige Zustimmung
Beispielsätze
- Ohne seine Einwilligung können Sie das Haus nicht verkaufen.
- „Fürst Andrej bedurfte, um heiraten zu können, der Einwilligung seines Vaters, und so machte er sich andern Tages auf die Reise zu ihm.“
- Die Legaldefinition der Einwilligung steht in § 183 1 BGB.
Synonyme für Einwilligung
RechtOkayZustimmungErlaubenGenehmigungErlaubnisSegenLizenzZulassungEinverständnisBerechtigungBewilligungEinverständnis; Erlaubnis; Zustimmung
Gegenteil
Deklination
| Nominativ Singular | Einwilligung |
|---|---|
| Nominativ Plural | Einwilligungen |
| Genitiv Singular | Einwilligung |
| Genitiv Plural | Einwilligungen |
| Dativ Singular | Einwilligung |
| Dativ Plural | Einwilligungen |
| Akkusativ Singular | Einwilligung |
| Akkusativ Plural | Einwilligungen |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Nominalisierung von einwilligen
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.