das Berufungsgericht
Kurz erklärt
Berufungsgericht (Substantiv) bedeutet: (Rechtswesen) „übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt“. Häufige Synonyme sind Appellationsgericht.
Bedeutung
- (Rechtswesen) „übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt“
Beispielsätze
- „[…] Ein Berufungsgericht bestätigte am 21. November 1995 das Urteil.“
Synonyme für Berufungsgericht
Appellationsgericht
Deklination
| Nominativ Singular | Berufungsgericht |
|---|---|
| Nominativ Plural | Berufungsgerichte |
| Genitiv Singular | Berufungsgerichts |
| Genitiv Singular* | Berufungsgerichtes |
| Genitiv Plural | Berufungsgerichte |
| Dativ Singular | Berufungsgericht |
| Dativ Singular* | Berufungsgerichte |
| Dativ Plural | Berufungsgerichten |
| Akkusativ Singular | Berufungsgericht |
| Akkusativ Plural | Berufungsgerichte |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Berufung und Gericht mit dem Fugenelement -s
Aussprache üben
Hör dir das Wort an, sprich es nach und lass den Browser prüfen, ob es erkannt wird. Die Spracherkennung läuft lokal auf deinem Gerät, es wird nichts hochgeladen.
Reime auf Berufungsgericht
Wie häufig ist „Berufungsgericht“?
Rang 15.834 von 29.873 Wörtern im Korpus, Zipf-Wert 3,11. Ein eher seltenes Wort, das in Fachtexten, Literatur oder gehobener Sprache vorkommt. Teste, wie groß dein eigener Wortschatz ist.
Wörter in der Nähe
Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.