der Zweitwohnsitz
Kurz erklärt
Zweitwohnsitz (Substantiv) bedeutet: Wohnsitz, an dem jemand nicht vorwiegend wohnt. Häufige Synonyme sind Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Nebenwohnung.
Bedeutung
- Wohnsitz, an dem jemand nicht vorwiegend wohnt
Beispielsätze
- Er verlegte seinen Zweitwohnsitz von Berlin nach Potsdam.
- „Am 29. Dezember 1955 meldete er seinen Zweitwohnsitz in der Hohenzollernstraße 29 an.“
- „Außerdem habe er unrechtmäßig einen Zweitwohnsitz in Holland, was völlig aus der Luft gegriffen ist.“
Synonyme für Zweitwohnsitz
Gegenteil
Deklination
| Nominativ Singular | Zweitwohnsitz |
|---|---|
| Nominativ Plural | Zweitwohnsitze |
| Genitiv Singular | Zweitwohnsitzes |
| Genitiv Plural | Zweitwohnsitze |
| Dativ Singular | Zweitwohnsitz |
| Dativ Plural | Zweitwohnsitzen |
| Akkusativ Singular | Zweitwohnsitz |
| Akkusativ Plural | Zweitwohnsitze |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs zweite und dem Substantiv Wohnsitz
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Reime auf Zweitwohnsitz
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.