die Zuwiderhandlung
Kurz erklärt
Zuwiderhandlung (Substantiv) bedeutet: Handlung, mit der eine Vorschrift, eine Anordnung oder dergleichen gebrochen wird. Häufige Synonyme sind Verletzung, Verstoß, Überschreitung.
Bedeutung
- Handlung, mit der eine Vorschrift, eine Anordnung oder dergleichen gebrochen wird
Beispielsätze
- „Obwohl Strafen bei Zuwiderhandlung angedroht wurden, blieben die Ergebnisse zunächst unbefriedigend.“
Synonyme für Zuwiderhandlung
Deklination
| Nominativ Singular | Zuwiderhandlung |
|---|---|
| Nominativ Plural | Zuwiderhandlungen |
| Genitiv Singular | Zuwiderhandlung |
| Genitiv Plural | Zuwiderhandlungen |
| Dativ Singular | Zuwiderhandlung |
| Dativ Plural | Zuwiderhandlungen |
| Akkusativ Singular | Zuwiderhandlung |
| Akkusativ Plural | Zuwiderhandlungen |
Herkunft
Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs zuwiderhandeln mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.