die Wehrpflicht
Kurz erklärt
Wehrpflicht (Substantiv) bedeutet: die Pflicht eines Staatsbürgers, einen zeitlich begrenzten Dienst in den Streitkräften des Landes zu tun. Häufige Synonyme sind Militärpflicht.
Bedeutung
- die Pflicht eines Staatsbürgers, einen zeitlich begrenzten Dienst in den Streitkräften des Landes zu tun
Beispielsätze
- 1813 führte Preußen die allgemeine Wehrpflicht ein.
- „Die Einführung der Wehrpflicht war nur ein Teil eines umfassenden Reformpakets.“
- „Also forderten Hindenburg und Ludendorff eine Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Männer von 16 Jahren bis zum Rentenalter, sie sollten notfalls zwangsweise in der Rüstungsproduktion eingesetzt werden.“
- „Die »Reichswehr«, von der Benn spricht, heißt seit der Wiedereinführung der allgmeinen Wehrpflicht durch Hitler am 16. März 1935 »Wehrmacht« und soll mindestens auf Vorkriegsniveau aufgestockt werden.“
Synonyme für Wehrpflicht
Militärpflicht
Deklination
| Nominativ Singular | Wehrpflicht |
|---|---|
| Genitiv Singular | Wehrpflicht |
| Dativ Singular | Wehrpflicht |
| Akkusativ Singular | Wehrpflicht |
Wortfeld
Oberbegriffe
Staatsdienst
Unterbegriffe
Bedarfswehrpflicht
Redewendungen und typische Verbindungen
- allgemeine Wehrpflicht
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Wehr und Pflicht
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.