urkundlich
Kurz erklärt
urkundlich (Adjektiv) bedeutet: durch Urkunde(n), in Urkunde(n). Häufige Synonyme sind aktenmäßig.
Bedeutung
- durch Urkunde(n), in Urkunde(n)
Beispielsätze
- Die Stadt wurde im Jahr 950 erstmals urkundlich erwähnt.
- „Es konnte nicht fehlen, dass man nun in Steiermark und Kärnten den Dichter auch urkundlich nachzuweisen strebte.“
- „In beiden Urkunden wird Hermann von Bützow an der letzten Stelle der Zeugen aufgeführt, war also noch nicht bejahrt; indessen mag er wohl bald nach dieser Zeit gestorben sein, da er urkundlich nicht wieder erscheint.“
- „Die Herren von Rosenberg erscheinen urkundlich noch im Jahre 1362 im Besitze derselben, wie denn der Besitz dieser Herren im Berauner Kreise überhaupt ein ziemlich umfänglicher war.“
- „Um 1080 ließ Eberhard von Hagen, der erste urkundlich erwähnte Vogt des kaiserlichen Bannforsts Dreieich, einen quadratischen Wohnturm mit fünf Stockwerken, die Turmhügelburg, auf einer kleinen Insel im Sumpfgebiet des Hengstbachs errichten.“
Synonyme für urkundlich
aktenmäßigamtlich
Steigerung
| Positiv | urkundlich |
|---|
Herkunft
Ableitung vom Stamm des Substantivs Urkunde mit dem Suffix (Derivatem) -lich
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.