der Unterhändler
Kurz erklärt
Unterhändler (Substantiv) bedeutet: jemand, der Verhandlungen führt für eine Institution (Staat, Partei), um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen. Häufige Synonyme sind Vermittler, Legat, Nuntius.
Bedeutung
- jemand, der Verhandlungen führt für eine Institution (Staat, Partei), um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen
Beispielsätze
- Nachdem deutsche Unterhändler in Verhandlungen mit der Schweiz wenig oder nichts gegen den Schutz deutschen Schwarzgeldes erreichen konnten, drohte Finanzminister Steinbrück, die Kavallerie dorthin zu schicken.
- „Es wurde eine Weile hin und her beraten und schließlich einer, der über besondere Redegewandtheit verfügte, zum Unterhändler gewählt.“
Synonyme für Unterhändler
Deklination
| Nominativ Singular | Unterhändler |
|---|---|
| Nominativ Plural | Unterhändler |
| Genitiv Singular | Unterhändlers |
| Genitiv Plural | Unterhändler |
| Dativ Singular | Unterhändler |
| Dativ Plural | Unterhändlern |
| Akkusativ Singular | Unterhändler |
| Akkusativ Plural | Unterhändler |
Wortfeld
Oberbegriffe
Unterbegriffe
Chefunterhändler, Rebellen-Unterhändler
Herkunft
Ableitung von unterhandeln mit dem Ableitungsmorphem -er (plus Bildung eines Umlauts)
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.