Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

unbefugt

Adjektiv[ˈʊnbəˌfuːkt]un · be · fugtSeltenes Wort · Rang 23.178
Kurz erklärt

unbefugt (Adjektiv) bedeutet: keine Befugnis, kein Recht, keine Bevollmächtigung zu etwas besitzend. Häufige Synonyme sind unerlaubt, eigenmächtig, selbstbestimmt.

Bedeutung

  1. keine Befugnis, kein Recht, keine Bevollmächtigung zu etwas besitzend

Beispielsätze

  • In Paragraf 36 des Waffengesetzes heißt es nämlich: "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

Synonyme für unbefugt

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Gegenteil

Steigerung

Positivunbefugt

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.