Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

der Syndikus

Substantiv, maskulin[ˈzʏndikʊs]Syn · di · kusSeltenes Wort · Rang 28.214
Kurz erklärt

Syndikus (Substantiv) bedeutet: in Deutschland: Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird. Häufige Synonyme sind Firmenanwalt, Syndikusanwalt.

Bedeutung

  1. in Deutschland: Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird
  2. (Bedva.) zunächst ein Kleriker, später dann ein Jurist, der eine Gemeinde in rechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt

Beispielsätze

  • „Die Richter hätten zwar den bereits befreiten Syndizi einen Bestandsschutz eingeräumt – der gelte aber nicht mehr bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder des Tätigkeitsfelds.“
  • „Syndikus Distelwang zieht alles aus, indigniert.“
  • „Der Syndikus der Hessischen Landesbank wird hereingerufen.“
  • „Die unpräsentablen Bürgermeister und Syndikusse und Rathmänner der kleinen Landstädte sind fest gestanden, wo vielleicht vornehmere Männer gewichen wären.“
  • „Nun wetteiferten der Syndikus und ich, ihr süße Komplimente zu machen und zu sagen, wir hofften, ihre Brüder zu werden.“

Synonyme für Syndikus

FirmenanwaltSyndikusanwalt

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Deklination

Nominativ SingularSyndikus
Nominativ Plural 1Syndizi
Nominativ Plural 2Syndiken
Nominativ Plural 3Syndikusse
Genitiv SingularSyndikus
Genitiv Plural 1Syndizi
Genitiv Plural 2Syndiken
Genitiv Plural 3Syndikusse
Dativ SingularSyndikus
Dativ Plural 1Syndizi
Dativ Plural 2Syndiken
Dativ Plural 3Syndikussen
Akkusativ SingularSyndikus
Akkusativ Plural 1Syndizi
Akkusativ Plural 2Syndiken
Akkusativ Plural 3Syndikusse

Wortfeld

Oberbegriffe

Herkunft

Syndikus wurde aus der Amtssprache des Mittelalters in Deutsche übernommen. –, während man im Oberdeutschen den entsprechenden Gemeindebeamten noch Fürsprech nannte. Seit dem 19. Jahrhundert bezeichnet Syndikus den Vertreter eines Unternehmens et cetera.‘ zurück, dem seinerseits das altgriechische ' ‚Sachwalter, Beistand vor Gericht‘ vorausgegangen ist. Letzteres wiederum besteht aus dem Präfix ' ‚mit, gemeinsam‘ und dem Substantiv ' ‚Recht, Rechtssache‘.

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.