strafrechtlich
Kurz erklärt
strafrechtlich (Adjektiv) bedeutet: das Strafrecht betreffend. Häufige Synonyme sind pönal.
Bedeutung
- das Strafrecht betreffend
Beispielsätze
- Strafrechtlich kann man ihm nichts anhaben.
- „Die Landesärztekammer Sachsen meldet bislang drei strafrechtliche Anzeigen.“
- [Abtreibung:] „Wird die Schwangerschaft allerdings unter bestimmten Voraussetzungen beendet, bleibt der Abbruch zwar illegal, der Arzt und die betroffene Person werden aber strafrechtlich nicht verfolgt.“
- „Die Diskriminierung von «Unberührbaren» kann zwar strafrechtlich verfolgt werden, da sie aber auf Meidung beruht, ist sie meist nicht nachzuweisen.“
Synonyme für strafrechtlich
pönal
Gegenteil
zivilrechtlich
Steigerung
| Positiv | strafrechtlich |
|---|
Wortfeld
Oberbegriffe
Unterbegriffe
verwaltungsstrafrechtlich
Redewendungen und typische Verbindungen
- strafrechtlich haftbar, verfolgen
- strafrechtliche Verfolgung
Herkunft
Ableitung zu Strafrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.