Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

strafrechtlich

Adjektiv[ˈʃtʁaːfˌʁɛçtlɪç]straf · recht · lichTop 15.000 · Aufbauwortschatz
Kurz erklärt

strafrechtlich (Adjektiv) bedeutet: das Strafrecht betreffend. Häufige Synonyme sind pönal.

Bedeutung

  1. das Strafrecht betreffend

Beispielsätze

  • Strafrechtlich kann man ihm nichts anhaben.
  • „Die Landesärztekammer Sachsen meldet bislang drei strafrechtliche Anzeigen.“
  • [Abtreibung:] „Wird die Schwangerschaft allerdings unter bestimmten Voraussetzungen beendet, bleibt der Abbruch zwar illegal, der Arzt und die betroffene Person werden aber strafrechtlich nicht verfolgt.“
  • „Die Diskriminierung von «Unberührbaren» kann zwar strafrechtlich verfolgt werden, da sie aber auf Meidung beruht, ist sie meist nicht nachzuweisen.“

Synonyme für strafrechtlich

pönal

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Gegenteil

zivilrechtlich

Steigerung

Positivstrafrechtlich

Wortfeld

Oberbegriffe

Unterbegriffe

verwaltungsstrafrechtlich

Redewendungen und typische Verbindungen

  • strafrechtlich haftbar, verfolgen
  • strafrechtliche Verfolgung

Herkunft

Ableitung zu Strafrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.