Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

strafbar

Adjektiv[ˈʃtʁaːfbaːɐ̯]straf · barTop 15.000 · Aufbauwortschatz
Kurz erklärt

strafbar (Adjektiv) bedeutet: (Recht) vom Gesetz unter Strafe gestellt. Häufige Synonyme sind strafbewehrt.

Bedeutung

  1. (Recht) vom Gesetz unter Strafe gestellt

Beispielsätze

  • „Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. – In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.“
  • Eine Ärztin wurde vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche anbietet - laut Paragraf 219a hat sie sich damit strafbar gemacht.
  • „Die Korruptionsjäger haben umfangreich geprüft, ob Straches öffentlich einsehbare Aussagen auf Ibiza strafbar waren.“

Synonyme für strafbar

strafbewehrtillegal, rechtswidrig, verboten

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Gegenteil

straffrei, erlaubt, legal

Steigerung

Positivstrafbar
Komparativstrafbarer
Superlativstrafbarsten

Herkunft

Ableitung zum Stamm des Verbs strafen mit dem Suffix (Derivatem) -bar

Aussprache üben

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Reime auf strafbar

Alle Reime →

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.