Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

der Schuldner

Substantiv, maskulin[ˈʃʊldnɐ]Schuld · nerTop 15.000 · Aufbauwortschatz
Kurz erklärt

Schuldner (Substantiv) bedeutet: Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet. Häufige Synonyme sind Kreditnehmer, Darlehensnehmer, Debitor.

Bedeutung

  1. Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet
  2. (Rechtswissenschaft) ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss

Beispielsätze

  • Der Schuldner konnte das Geld nicht rechtzeitig auftreiben.
  • „Statt der Bestnote AAA müssen sich die Vereinigten Staaten bei einer der US-Agenturen, die Schuldner bewerten, mit der Note »AA+« begnügen, gleichsam einer Eins minus.“
  • „Für den Schecknehmer stellt sich die Frage, inwieweit er einen von seinem Schuldner erhaltenen Scheck einlösen kann und darf.“
  • „1523 und 1524 eskalierte er im Eisenacher Wucherstreit zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen Schuldnern und Gläubigern, von denen die geistlichen Institutionen und Klöster besonderen Hass auf sich zogen.“
  • Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. (§241 BGB)
  • „Diese Rechte erlöschen bei der Schuldübernahme, sie bleiben aber dann bestehen, wenn der ursprüngliche Schuldner damit einverstanden ist.“

Synonyme für Schuldner

KreditnehmerDarlehensnehmerDebitor

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Gegenteil

Deklination

Nominativ SingularSchuldner
Nominativ PluralSchuldner
Genitiv SingularSchuldners
Genitiv PluralSchuldner
Dativ SingularSchuldner
Dativ PluralSchuldnern
Akkusativ SingularSchuldner
Akkusativ PluralSchuldner

Wortfeld

Unterbegriffe

allg.: Gesamtschuldner, Hauptschuldner, Mitschuldner, Nebenschuldner, TeilschuldnerHypothekenschuldner, Konkursschuldner, Kreditnehmer, Mietschuldner/Mietsschuldner, Obligationenschuldner, Pfandschuldner, Steuerschuldner, Vollstreckungsschuldner, Wechselschuldner, Zollschuldnerösterr.: Solidarschuldner

Herkunft

frühneuhochdeutsch „schuldener“ „Schuldner, Gläubiger“. Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt.

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.