der Sachverständiger
Kurz erklärt
Sachverständiger (Substantiv) bedeutet: (Rechtssprache) gerichtlich bestellter Gutachter. Häufige Synonyme sind Experte, Referent, Fachmann.
Bedeutung
- (Rechtssprache) gerichtlich bestellter Gutachter
- qualifizierte Person mit Sachverstand
Beispielsätze
- „Die Sachverständigen nach Bauordnungsrecht haben die verantwortungsvolle Aufgabe, in den oben genannten Gebäuden, die in der Regel von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, die meist komplizierten technischen, insbesondere dem Personenschutz im Brandfall dienenden Anlagen und Einrichtungen auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.“
- „Das Amtsgericht Ansbach entnahm den Ausführungen eines Sachverständigen, dass der Schaden auf der Überschreitung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle beruhe, und wies die Klage des Autokäufers ab.“
- „Mit diesem Sachverständigen hat die Verteidigerin ihren eigenen Mandanten schwer belastet.“
Synonyme für Sachverständiger
Wortfeld
Unterbegriffe
GerichtssachverständigerAmtssachverständiger, Bausachverständiger, Brandschutzsachverständiger, Kunstsachverständiger, Munitionssachverständiger, Musiksachverständiger, Pilzsachverständiger, WaffensachverständigerExperte, Gutachter, Schätzer, Taxator
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Reime auf Sachverständiger
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.