der Referendar
Kurz erklärt
Referendar (Substantiv) bedeutet: Beamtenanwärter, jemand, der in Deutschland das 1. Staatsexamen bestanden hat (für eine Laufbahn im höheren Dienst). Häufige Synonyme sind Praktikant, Trainee, Volontär.
Bedeutung
- Beamtenanwärter, jemand, der in Deutschland das 1. Staatsexamen bestanden hat (für eine Laufbahn im höheren Dienst)
Beispielsätze
- „Dauerte es früher ein halbes Jahr, bis Referendare allein vor der Klasse standen, blieb ihr nur eine Einführungsphase von drei Monaten.“
- Das Lehrbuch richtet sich an Referendare, die sich auf das zweite juristische Staatsexamen vorbereiten.
Synonyme für Referendar
Gegenteil
mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen: Assessor
Deklination
| Nominativ Singular | Referendar |
|---|---|
| Nominativ Plural | Referendare |
| Genitiv Singular | Referendars |
| Genitiv Plural | Referendare |
| Dativ Singular | Referendar |
| Dativ Plural | Referendaren |
| Akkusativ Singular | Referendar |
| Akkusativ Plural | Referendare |
Wortfeld
Unterbegriffe
Gerichtsreferendar, Rechtsreferendar, Regierungsreferendar, Studienreferendar
Herkunft
im 15. Jahrhundert von mittellateinisch ' Berichterstattender entlehnt
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Reime auf Referendar
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.