der Rechtsstreit
Kurz erklärt
Rechtsstreit (Substantiv) bedeutet: ein Verfahren, das bei einem Gericht der ordentlichen oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig ist; Gerichtsverfahren, Prozess, Klage. Häufige Synonyme sind Streitsache, Rechtsstreitigkeit.
Bedeutung
- ein Verfahren, das bei einem Gericht der ordentlichen oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig ist; Gerichtsverfahren, Prozess, Klage
Beispielsätze
- Sie verlor den Rechtsstreit.
- „Der Rechtsstreit ging hin und her.“
Synonyme für Rechtsstreit
StreitsacheRechtsstreitigkeit
Deklination
| Nominativ Singular | Rechtsstreit |
|---|---|
| Nominativ Plural | Rechtsstreite |
| Genitiv Singular | Rechtsstreites |
| Genitiv Singular* | Rechtsstreits |
| Genitiv Plural | Rechtsstreite |
| Dativ Singular | Rechtsstreit |
| Dativ Singular* | Rechtsstreite |
| Dativ Plural | Rechtsstreiten |
| Akkusativ Singular | Rechtsstreit |
| Akkusativ Plural | Rechtsstreite |
Redewendungen und typische Verbindungen
- einen Rechtsstreit anhängig machen
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Streit mit dem Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.