die Rechtsauffassung
Kurz erklärt
Rechtsauffassung (Substantiv) bedeutet: Auslegung der rechtlichen Bestimmungen. Häufige Synonyme sind Rechtsverständnis.
Bedeutung
- Auslegung der rechtlichen Bestimmungen
Beispielsätze
- „Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, ein Verstoß gegen das Beherbergungsverbot heimfremder Personen liege nicht vor, weil die Klägerin ihre Stieftochter nicht ‚beherbergt‘, sondern nur gelegentlich habe nächtigen lassen.“
Synonyme für Rechtsauffassung
Rechtsverständnis
Deklination
| Nominativ Singular | Rechtsauffassung |
|---|---|
| Nominativ Plural | Rechtsauffassungen |
| Genitiv Singular | Rechtsauffassung |
| Genitiv Plural | Rechtsauffassungen |
| Dativ Singular | Rechtsauffassung |
| Dativ Plural | Rechtsauffassungen |
| Akkusativ Singular | Rechtsauffassung |
| Akkusativ Plural | Rechtsauffassungen |
Wortfeld
Oberbegriffe
Herkunft
Determinativkompositum aus Recht und Auffassung mit dem Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.