die Packungsbeilage
Kurz erklärt
Packungsbeilage (Substantiv) bedeutet: allgemein: etwas, das in einer Packung neben dem eigentlichen Inhalt mitgegeben wird. Häufige Synonyme sind Beipackzettel, Produktinformation, Waschzettel.
Bedeutung
- allgemein: etwas, das in einer Packung neben dem eigentlichen Inhalt mitgegeben wird
- meist insbesondere: Zettel, der bei Fertigarzneimitteln (in den meisten Ländern verpflichtend) mitgegeben wird und den Verbraucher über Zweck und Anwendung des Medikaments informiert
Beispielsätze
- „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“
Synonyme für Packungsbeilage
Deklination
| Nominativ Singular | Packungsbeilage |
|---|---|
| Nominativ Plural | Packungsbeilagen |
| Genitiv Singular | Packungsbeilage |
| Genitiv Plural | Packungsbeilagen |
| Dativ Singular | Packungsbeilage |
| Dativ Plural | Packungsbeilagen |
| Akkusativ Singular | Packungsbeilage |
| Akkusativ Plural | Packungsbeilagen |
Wortfeld
Oberbegriffe
Redewendungen und typische Verbindungen
- die Packungsbeilage lesen
Herkunft
zusammengesetzt aus den Substantiven Packung und Beilage mit Fugenelement -s
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.