hörig
Kurz erklärt
hörig (Adjektiv) bedeutet: (historisch, veraltet) an Land/Ländereien gebunden und deshalb abhängig vom Grundherren und zu Abgaben verpflichtet. Häufige Synonyme sind abhängig, verfallen, untertan.
Bedeutung
- (historisch, veraltet) an Land/Ländereien gebunden und deshalb abhängig vom Grundherren und zu Abgaben verpflichtet
- stark gebunden bis zur willenlosen Unterwerfung
- (Sexualität) stark sexuell an jemanden gebunden
Beispielsätze
- Im ganzen Mittelalter gab es neben den hörigen Bauern auch persönlich freie Pachtbauern.
- „1805 hat er Österreich und Russland besiegt … die deutschen und italienischen Staaten sich hörig gemacht“
- Sie ist diesem Scharlatan von Oberpriester hörig und überweist jeden Cent an seine Organisation.
- „Sie war ihm hörig. Sex, seine Nähe, seine Weisheiten, seine Kommandos. Stefanie folgte ihm wie ein Hund.“
Synonyme für hörig
abhängigverfallenuntertandevotunterwürfigsklavischuntertänighündischkriecherischservilleibeigenspeichelleckerisch
Steigerung
| Positiv | hörig |
|---|---|
| Komparativ | höriger |
| Superlativ | hörigsten |
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.