Bedeutung, Aussprache, Synonyme, Beispiele

hörig

Adjektiv[ˈhøːʁɪç]hö · rigSeltenes Wort · Rang 25.025
Kurz erklärt

hörig (Adjektiv) bedeutet: (historisch, veraltet) an Land/Ländereien gebunden und deshalb abhängig vom Grundherren und zu Abgaben verpflichtet. Häufige Synonyme sind abhängig, verfallen, untertan.

Bedeutung

  1. (historisch, veraltet) an Land/Ländereien gebunden und deshalb abhängig vom Grundherren und zu Abgaben verpflichtet
  2. stark gebunden bis zur willenlosen Unterwerfung
  3. (Sexualität) stark sexuell an jemanden gebunden

Beispielsätze

  • Im ganzen Mittelalter gab es neben den hörigen Bauern auch persönlich freie Pachtbauern.
  • „1805 hat er Österreich und Russland besiegt … die deutschen und italienischen Staaten sich hörig gemacht“
  • Sie ist diesem Scharlatan von Oberpriester hörig und überweist jeden Cent an seine Organisation.
  • „Sie war ihm hörig. Sex, seine Nähe, seine Weisheiten, seine Kommandos. Stefanie folgte ihm wie ein Hund.“

Synonyme für hörig

abhängigverfallenuntertandevotunterwürfigsklavischuntertänighündischkriecherischservilleibeigenspeichelleckerisch

Alle Synonyme und Bedeutungsnuancen →

Steigerung

Positivhörig
Komparativhöriger
Superlativhörigsten

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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.