das Grundrecht
Kurz erklärt
Grundrecht (Substantiv) bedeutet: grundlegendes Recht, das dem Bürger von einem Staat garantiert wird. Häufige Synonyme sind Fundamentalrecht.
Bedeutung
- grundlegendes Recht, das dem Bürger von einem Staat garantiert wird
Beispielsätze
- Die „Märzforderungen“ lauteten: Garantie der Grundrechte und der Pressefreiheit, Verfassung und sofortige Herstellung eines deutschen Parlaments.
- Der Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts ist nur dann rechtmäßig, wenn er auf ein Gesetz gestützt werden kann, das seinerseits verfassungsmäßig ist.
- Adressat von Grundrechten ist nicht nur die öffentliche Gewalt; sie binden auch Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung.
- Die Gleichheit von Mann und Frau ist ein von der Verfassung verbürgtes Grundrecht.
- „DIe Grundrechte des Grundgesetzes sind die die Ausübung der staatlichen Gewalt verfassungskräftig verpflichtenden subjektiven Rechte des einzelnen.“
- „Ohne Zweifel sind Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“
Synonyme für Grundrecht
Fundamentalrecht
Deklination
| Nominativ Singular | Grundrecht |
|---|---|
| Nominativ Plural | Grundrechte |
| Genitiv Singular | Grundrechts |
| Genitiv Singular* | Grundrechtes |
| Genitiv Plural | Grundrechte |
| Dativ Singular | Grundrecht |
| Dativ Singular* | Grundrechte |
| Dativ Plural | Grundrechten |
| Akkusativ Singular | Grundrecht |
| Akkusativ Plural | Grundrechte |
Wortfeld
Oberbegriffe
Staatsrecht, Verfassungsrecht
Unterbegriffe
Briefgeheimnis, Eingriff, Freiheitsrecht, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Gleichheitsrecht, Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Postgeheimnis, Pressefreiheit, Redefreiheit, Religionsfreiheit, Schranke, Schranken-Schranke, Schutzbereich, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht
Herkunft
mittelhochdeutsch gruntreht „Abgabe an den Grundherrn“, heutige Bedeutung seit Mitte des 19. Jahrhunderts; das Wort ist seit Ende des 13. Jahrhunderts belegt strukturell: Ableitung von Recht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem: hier: Präfixoid) Grund-
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Quellen: Bedeutungen, Lautschrift, Beispiele und Flexion nach Wiktionary (CC BY-SA 3.0, bearbeitet), Synonyme nach OpenThesaurus (LGPL), Häufigkeit nach wordfreq. Aussprache über die Sprachausgabe deines Geräts. Fehler melden über die Kontaktseite.